JoboJob
1.9 Elternzeit – Praxisrecht für Therapeuten, Rechtstipps von A bis Z >
< 1.7 Bewerbung – Praxisrecht für Therapeuten, Rechtstipps von A bis Z
11.06.2012 Alter: 13 yrs

1.8 Einstellungsverfahren – Praxisrecht für Therapeuten, Rechtstipps von A bis Z

1.8 Einstellungsverfahren...


Einen Bewerber, der das Interesse des möglichen neuen Arbeitgebers geweckt hat, wird im nächsten Schritt in der Regel zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Dieses dient nicht nur dazu, sich gegenseitig kennenzulernen, sondern auch dazu, über die Bewerbungsunterlagen hinausgehende Informationen zu erhalten und/oder die Bewerbungsunterlagen näher zu hinterfragen.

Manche Arbeitgeber verwenden vor oder bei Vorstellungsgesprächen einen Bewerberfragebogen. In einem derartigen Fragebogen ist darauf zu achten, dass dieser keine unzulässigen und keine gegen das AGG verstoßenden Fragen enthält. Fragen, die unzulässig sind, darf ein Bewerber im Bewerberfragebogen genauso wahrheitswidrig beantworten wie in einem Vorstellungsgespräch. Zulässige Fragen dagegen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Gibt der Bewerber auf eine zulässige Frage eine wahrheitswidrige Antwort und stellt sich dies nach Einstellung heraus, kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Die Anfechtung beendet das Arbeitsverhältnis rückwirkend. Erbrachte Arbeitsleistungen müssen aber bezahlt werden, da die Dauer der tatsächlichen Arbeitsleistung als faktisches Arbeitsverhältnis gilt.

Ein Bewerberfragebogen kann als Beweis für Aussagen des Bewerbers dienen, aber nur für im Fragebogen selbst gemachte Aussagen. Er ist kein Beweis für vom Bewerber im Vorstellungsgespräch gegebene Antworten. Den Verlauf und Inhalt eines Vorstellungsgesprächs kann ein Arbeitgeber nur beweisen, wenn er eine zweite Person zum Gespräch hinzuzieht. Diese kann dann als Zeuge in einem Streit zwischen Bewerber und Arbeitgeber aussagen, was sie gehört hat.

Ausschnitt aus dem Originaltext des Buches “Praxisrecht für Therapeuten, Rechtstipps von A bis Z” von Rechtsanwalt Ralph Jürgen Bährle.
Veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung des Springer Verlags.
Das Buch beim Springerverlag: www.springer.com/medicine/physical/book/978-3-642-11654-4