1.5 Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Praxisrecht für Therapeuten, Rechtstipps von A bis Z
1.5 Beendigung des Arbeitsverhältnisses...
Ein Arbeitsverhältnis kann beendet werden durch:
Ablauf der vereinbarten Befristung,
Eintritt einer vereinbarten Bedingung,
Kündigung durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer,
Aufhebungsvertrag,
gerichtlichen Vergleich nach Ausspruch einer Kündigung,
Tod des Arbeitnehmers.
Ablauf einer vereinbarten Befristung
Befristete Arbeitsverhältnisse enden, sofern sie nicht verlängert werden, mit Ablauf der vereinbarten Befristung automatisch. Weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber müssen irgendeine Handlung vornehmen. Es ist also weder eine Kündigung noch ein Aufhebungsvertrag erforderlich, um ein befristetes Arbeitsverhältnis zum vereinbarten Ablaufdatum zu beenden.
Haben die Vertragsparteien vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses endet, so liegt darin auch eine Befristung des Arbeitsverhältnisses. Mit Eintritt des vereinbarten Ereignisses endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass Arbeitgeber oder Arbeitnehmer kündigen oder einen Aufhebungsvertrag schließen müssen.
Ausschnitt aus dem Originaltext des Buches “Praxisrecht für Therapeuten, Rechtstipps von A bis Z” von Rechtsanwalt Ralph Jürgen Bährle
Veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung des Springer Verlags
Das Buch beim Springerverlag: www.springer.com/medicine/physical/book/978-3-642-11654-4