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11.06.2012 Alter: 12 yrs

1.7 Bewerbung – Praxisrecht für Therapeuten, Rechtstipps von A bis Z

1.7 Bewerbung...


Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren ist aus zwei Blickwinkeln zu sehen.

Sicht des sich bewerbenden Mitarbeiters

Wer sich um eine Stelle bewirbt und einem möglichen neuen Arbeitgeber seine Bewerbungsunterlagen schickt, muss wesentlich weniger Regeln beachten als ein Arbeitgeber, der einen neuen Mitarbeiter sucht. Der Bewerber hat grundsätzlich das Recht, sich so positiv wie möglich darzustellen. Er ist nicht verpflichtet, von sich aus über Punkte aufzuklären, die für ihn nachteilig sein könnten.Wird die Bewerbung nicht angenommen, kann der Bewerber die Rückgabe seiner Unterlagen verlangen. Der Bewerber hat aber keinen Anspruch darauf, dass ihm mitgeteilt wird, warum seine Bewerbung keinen Erfolg hatte.

Sicht des einen Mitarbeiter suchenden Arbeitgebers

Der Arbeitgeber, der eine(n) neue(n) Mitarbeiter/-in sucht, wird in vielen Fällen eine Stellenanzeige in der lokalen Presse oder einer Fachzeitschrift schalten. Diese Stellenausschreibung ist geschlechtsneutral zu formulieren. Eine Stelle ist also immer für Männer und Frauen gleichermaßen auszuschreiben.

Ausschnitt aus dem Originaltext des Buches “Praxisrecht für Therapeuten, Rechtstipps von A bis Z” von Rechtsanwalt Ralph Jürgen Bährle
Veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung des Springer Verlags
Das Buch beim Springerverlag: www.springer.com/medicine/physical/book/978-3-642-11654-4