2.3 Freier Mitarbeiter (Selbstständiger) – Praxisrecht für Therapeuten, Rechtstipps von A bis Z
2.3 Freier Mitarbeiter (Selbstständiger)...
Ein freier Mitarbeiter übt eine selbstständige Tätigkeit aus. Der freie Mitarbeiter hat sich selbst darum zu kümmern, dass er alle rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen erfüllt, um seine selbstständige Tätigkeit ausüben zu können. Je nach Tätigkeit sind u.U. folgende Voraussetzungen zu beachten:
Es sind berufsrechtliche Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen.
Der freie Mitarbeiter benötigt eine Betriebsnummer, wenn er Arbeitnehmer beschäftigt.
Der freie Mitarbeiter muss beim Finanzamt notwendige Erklärungen abgeben.
Der freie Mitarbeiter muss sich um seine Renten- und Krankenversicherung sowie um andere Versicherungen und die Anmeldung zur Berufsgenossenschaft selbst kümmern.
Ausschnitt aus dem Originaltext des Buches “Praxisrecht für Therapeuten, Rechtstipps von A bis Z” von Rechtsanwalt Ralph Jürgen Bährle.
Veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung des Springer Verlags.
Das Buch beim Springerverlag: www.springer.com/medicine/physical/book/978-3-642-11654-4